AGB
§1 Allgemeines
- Die nachfolgende AGB gelten für Alle Lieferungen und Leistungen, inklusive Aufträgen, Angeboten und Dienstleistungen von LiraAmarokPictures – Marina Schmid, Marina Schmid, Weingarten 4, 84104 Rudelzhausen.
- Die AGB gelten zur Regelung aller Aufträge und deren Inhalte. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen deutlich gekennzeichnet sein. Es gelten im Einvernehmen aller Vertragsparteien nur die AGB des Fotografens. Andere Geschäftisbedingungen des Auftraggebers oder Kundens finden keine Anwendung.
- Alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen oder physischen Form, gelten als „Fotografien“ im Sinne dieser AGB. Bei jeglichem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial handelt es sich um „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“, vgl. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.
§2 Vertragseinhaltung
- Es wird vom Auftraggeber bestätigt, dass dieser die Volljährigkeit erreicht hat, oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten besitzt.
- In der Pflicht des Auftraggebers liegt es dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Information rechtzeitig vorliegen.
- Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 7 Tagen dem Auftraggeber eine Bildauswahl in Form einer Onlinegalerie zur Verfügung zu stellen. Die Bilder sind in der Größe stark reduziert und erhalten ein Wasserzeichen. Der Auftraggeber darf die Vorschaubilder weder verwenden, vervielfältigen, noch veröffentlichen. Sie dienen lediglich der Auswahl und keinem anderen Zweck. Hat der Aufttraggeber seine Auswahl getroffen, hat er dem Fotografen dies zu melden und erhält nach Begleichung der Rechnung 2-4 Wochen nach Zahlungseingang die fertigen Produkte. Bei Bestellungen von physischen Produkten, kann sich die Bearbeitungszeit durch externe Anbieter gegebenenfalls verlängern.
- Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung einer Leistung (Fotoshooting, Gutschein,…) rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert.
§3 Vergütung & Eigentumsvorbehalt
- Für die Anfertigung von Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder ein vereinbarter Festpreis erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, etc.) sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Grundgebühr wird in Vorkasse erhoben und versteht sich als Reservierungsgebühr. Sobald die Gebühr überwiesen ist, gilt der Termin als fest reserviert. Nachbestellungen erfolgen ebenfalls als Vorkasse nach Auswahl der Bilder. Der Auftrag wird erst nach erfolgten Zahlungseingang bearbeitet. Coachings und weitere Fortbildungen sind vorab im vollen Umfang via Überweisung zu tätigen. Ratenzahlung ist überall nach Absprache möglich.
- Die Rechnungen sind vollständig nach spätestens 14 Tagen zu zahlen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die gelieferten physischen und virtuellen Ergebnisse Eigentum des Fotografens.
§4 Haftung & Gefahrenübernahme
- Für Verletzungen von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.
- Für Schäden an Daten, Vorlagen, Aufnahmeobjekten und dergleichen haftet der Fotograf – solang nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Originale mindestens 2 Jahre sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach 2 Jahren seit Beendigung eines Auftrags die Erzeugnisse dessen zu vernichten. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien und dergleichen beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Lichtbilder. Weitere Ansprüche entfallen.
- Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort und übernimmt jede Verantwortung – vor, während und nach dem Shooting.
- Der Auftraggeber, sowie alle weitere Teilnehmende, verfügen über eine gültige Haftpflichtversicherung.
- Für Schäden, die beim Übertragen der Dateien auf einen Computer entstehen können, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
- Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgte Erfüllung seiner Leistungen und Verpflichtungen in Folge von Gründen und Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
- Der Fotograf haftet für Mängel der Fotografien nur im Rahmen der Hersteller-Garantien des Fotomaterials.
- Die Zu- und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
§5 Bildbearbeitung, Gestaltung & Retusche
- Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltungen der Fotografien gegeben wurde,bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Den Aufwand der Retusche bestimmt der Fotograf selbst.
- Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen, den er seinem Portfolio entnehmen kann, und ist damit einverstanden, dass seine Fotografien in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
- Retuschearbeiten, die über die übliche Bearbeitungszeit des Fotografen reichen oder einen besonderen Mehraufwand bedeuten, können mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet werden. Diese richtet sich nach Zeit und Aufwand der Arbeiten.
§6 Urheberrecht
- Das Urheberrecht aller erstellten Fotografien liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten und entsprechend zu vergüten.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahltung des Honorars über.
- Bei der Verwendung der Fotografien in Online- und Printmedien ist der Fotograf, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes mit der Geschäftsbezeichnung „LiraAmarokPictures“ zu nennen, vgl. § 13 UrhG.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter Dateien erfolgt grundsätzlich nicht.
- Eine Teilnahme an Wettbewerben und Gewinnspielen ist mit den Lichtbildern nicht gestattet.
- Das nachträgliche Bearbeiten der Fotografien durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies ergibt sich aus §23 Abs. 1 UrhG und beinhaltet ebenso „Fotofilter“ von Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und co.
- Der Fotograf behält sich vor, bei Missachtung des Urheberrechts eine Vertragsstrafe in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Es kann zusätzlich eine Anzeige wegen Urheberrechtsvberletzung erfolgen.
§7 Veröffentlichungen
- Der Fotograf behält sich das Recht vor, gefertigte Lichtbilder des Shootings zu Werbezwecke zu veröffentlichen und für Print- und Webmedien kommerziell zu nutzen. Dies gewährleistet möglichst geringe Kosten für alle Kunden, da somit auf teure Werbebildproduktionen verzichtet wird. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung widersprechen.
- Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte eines Shootings mit mehreren Personen oder einer Veranstaltung, bestätigt der Auftraggeber, alle teilnehmenden Personen vorab über die Veröffentlichung aufgeklärt zu haben. Der Fotograf kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
- Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte für Minderjährige verzichtet der Fotograf auf eine Veröffentlichung zum Schutze der minderjährigen Personen.
§8 unabgeschlossene Termine
- Sollte ein Projekt nicht vollständig abgeschlossen werden (zb. Todesfall, Krankheit, etc.), so wird, sowohl bei Abbruch eines Termins, als auch bei Projekten über mehrere Termine, dennoch der volle vereinbarte Betrag fällig. Es liegt im Ermessen des Fotografen einen Ersatztermin oder Nachlass zu gewährleisten.
§9 Workshops, Coachings & andere Events
- Coaching-/Workshoptermine werden nur mit der vollständigen Summe reserviert. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Teilnehmende keine Ansprüche auf einen Platz. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
- Coachings/Workshops finden auch bei trübem Wetter oder leichtem Regen statt. Bei starken Unwettern oder Gewittern wird ein Ersatztermin vereinbart.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Fotograf haftet nicht für Verbindungsproblemen in Onlineterminen.
- Es besteht bei Verhinderung der Teilnahme die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu organisieren. Hierfür ist der Teilnehmende allein zuständig.
- Coachings können am Termintag erweitert werden, wenn der Fotograf die Zeit an diesem Tag hat. Ein Anrecht auf eine Erweiterung am selben Tag besteht nicht.
- Die zur Verfügung gestellten Models werden nach Absprache vom Fotografen, oder dem Teilnehmenden ausgewählt. Eine Rücksprache ist immer möglich und der Teilnehmende kann Wünsche äußern, die berücksichtigt werden.
- Im Gesamtbetrag sind alle Leistungen wie auf der Website ausgewiesen enthalten. Nicht enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, Reisekosten der Teilnehmenden, sowie Leistungen, die über das gebuchte Paket hinaus gehen.
- Der Fotograf behält sich vor Termine wegen ihm nicht zumutbaren Gründen, zb Krankheit, höhere Gewalt und dergleichen, zu verschieben. Für die den Teilnehmenden entstandenen Kosten kommt der Fotograf nicht auf. Weitere über diese Ansprüche hinausgehende Forderungen werden nicht berücksichtigt. Der Fotograf behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl oder aus anderen, vertretbaren Gründen, bis 5 Tage vor dem Event dieses abzusagen. Im Fall einer Absage werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren erstattet.
- Alle Coachings/Workshops werden persönlich von Marina Schmid betreut.
- Die Teilnehmenden erhalten alle versprochenen Bild- und Tonaufzeichnungen spätestens 1 Woche nach dem Coaching/Workshop als Downloadlink per Mail. Die Aufzeichnungen müssen spätestens nach 7 Tagen heruntergeladen worden sein, da danach der Download erlischt. Ein erneuter Anspruch kann nach der Frist nicht erhoben werden.
- Zur Verfügung gestelltes Material (Bild- und Tonaufnahmen, aber auch weitere digitale oder physische Infomaterialien) durch den Fotografen, dürfen weder vervielfältigt, veräußert oder anderweitig genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 2.500,00 € in Rechnung gestellt.
- Die von Teilnehmenden erstellten Fotografien dürfen, sofern nicht anders vereinbart, ohne Einschränkungen voll genutzt werden. Dies beinhaltet ebenso die kommerziellen Nutzungsrechte. Dem Teilnehmenden ist es freigestellt, LiraAmarokPictures – Marina Schmid als Coach bei Veröffentlichungen zu erwähnen.
- Die Teilnehmenden stimmen zu, über die Website/Social Media des Fotografen namentlich erwähnt und auf Bildern sichtbar veröffentlicht zu werden. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, Ergebnisse der Teilnehmenden (mit Verweis auf dessen Website oder SocialMedia Account) für Werbezwecke ebenfalls zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden stimmen einer Verlinkung mit deren Namen zu.
- Änderungen der vereinbarten Locations und Models können sich kurzfristig ändern und stellen keinen Grund zur Reklamation dar.
§10 Reklamation / Änderungen
- Ein Recht auf Reklamation besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
- Die Höhe der anfallenden Kosten bei Absage von Coachings/Workshops/Events beträgt:
- bis zu 2 Wochen vor Termin 50 %
- unter 2 Wochen wird der volle Betrag fällig
- Die Höhe der anfallenden Kosten bei Fotoshooting-Stornierungen beträgt:
- bis zu 2 Wochen vor Shooting kostenfrei
- unter 2 Wochen kann die Grundgebühr nicht mehr rückerstattet werden
- Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmenden zu bestimmen.
- Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderung wünschen, so muss er die Mehrkosten tragen. Der Fotograf behält den Anspruch auf Vergütung bereits begonnener Arbeiten.
- Werden digitale Fotografien vom Auftraggeber selbst entwickelt/gedruckt, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.
- Bei Neuproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farb-/Helligkeitsabweichungen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation ist nicht berechtigt.
- Ein Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes ist jederzeit möglich. Gegebenfalls stellt der Fotograf alle unentgeltlich gelieferte Leistungen nachträglich in Rechnung.
- „TFP-Shootings“ haben nur in besonderen Fällen einen Anspruch auf Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes. Es Widerruf kann in diesen Fällen nur bei besonderen Gründen (zb. Todesfall, Probleme im Alltag durch die Art der Bilder,…). Der Fotograf stellt hierbei alle unentgeltlich gelieferten Leistungen nachträglich in Rechnung.
- Bereits veröffentlichte/verkaufte Fotografien können nicht berücksichtigt werden.
§11 Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Siehe auch: https://portraits.lira-amarok.de/datenschutz/
§12 Schlussbestimmung
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 84104 Rudelzhausen.
- Durch den vorliegenden Vertrag entsteht kein Arbeitsverhältnis.
- Es gilt das deutsche Recht.
- Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§13 Salvatorische Klausel
- Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.